Mit dem Führerschein der Klasse A1 kannst du schon ab 16 Jahren Motorradluft schnuppern! Hier erfährst du, was du damit fahren darfst:
Was darf ich mit A1 fahren?
Leichtkrafträder (Motorräder) mit:
einem Hubraum von bis zu 125 cm³
einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS)
einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
einer Leistung bis 15 kW
Besonderheiten
Mit der Erweiterung „B196“ (für Inhaber eines Pkw-Führerscheins Klasse B) kannst du ähnliche Fahrzeuge fahren, ohne die vollständige A1-Prüfung ablegen zu müssen.
Ab wann kann ich starten?
Schon ab 15 ½ Jahren kannst du mit der Ausbildung beginnen — die Prüfung darfst du dann mit 16 Jahren ablegen.
Vorteile des A1-Führerscheins
Früh üben und Erfahrung sammeln
Flexibel und unabhängig mobil sein
Idealer Einstieg in die Motorradwelt




Mit dem A2-Führerschein machst du den Sprung auf leistungsstärkere Motorräder. Hier erfährst du, was du damit fahren darfst:
Was darf ich mit A2 fahren?
Motorräder mit:
einer Motorleistung bis maximal 35 kW (48 PS)
einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,2 kW/kg
einer ursprünglichen Motorleistung, die 70 kW (95 PS) nicht überschreitet (bei gedrosselten Modellen)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung bis 15 kW
Ab wann kann ich starten?
Mit 17 ½ Jahren kannst du mit der Ausbildung beginnen — die Prüfung darfst du ab 18 Jahren ablegen.
Vorteile des A2-Führerscheins:
Zugang zu einer breiten Auswahl an Motorrädern
Perfekt für fortgeschrittene Einsteiger und Wiedereinsteiger
Nach 2 Jahren Fahrpraxis: einfacher Aufstieg auf die Klasse A (ohne Theorieprüfung, nur praktische Prüfung)
Mit dem Führerschein der Klasse A bist du ganz ohne Leistungsbeschränkung auf dem Motorrad unterwegs. Hier erfährst du, was du fahren darfst:
Was darf ich mit Klasse A fahren?
Krafträder (Motorräder) mit:
unbegrenztem Hubraum
unbegrenzter Motorleistung
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
einer Leistung von mehr als 15 kW
Ab wann kann ich starten?
Direkt ab 24 Jahren im Direkteinstieg
Ab 20 Jahren, wenn du seit mindestens 2 Jahren im Besitz der Klasse A2 bist (Aufstiegsprüfung)
Ab 21 Jahren für dreirädrige Fahrzeuge
Vorteile des A-Führerscheins:
Zugang zu allen Motorrädern – ohne Leistungsbegrenzung
Maximale Freiheit und Fahrspaß auf zwei oder drei Rädern
Perfekt für Touren, Reisen und ambitioniertes Motorradfahren




Ob Wohnwagen, Pferdeanhänger oder großer Transportanhänger — mit den Erweiterungen B96 oder BE bist du bestens gerüstet. Hier der Überblick:
Klasse B96 (Erweiterung der Klasse B)
Was darf ich fahren?
Fahrzeugkombinationen aus einem Pkw (Klasse B) und einem Anhänger:
Gesamtmasse der Kombination bis max. 4.250 kg
Keine eigene Prüfung bei der Führerscheinstelle nötig — nur Schulung in der Fahrschule
Für wen sinnvoll?
Wohnmobil- oder Caravan-Besitzer
Freizeit- oder Hobbyfahrer mit größeren Anhängern
Mindestalter
18 Jahre (bzw. 17 Jahre im Rahmen von „Begleitetem Fahren“)
Klasse BE (separater Führerschein)
Was darf ich fahren?
Fahrzeugkombinationen aus einem Pkw (Klasse B) und einem Anhänger:
Anhänger über 750 kg
Gesamtmasse des Anhängers bis max. 3.500 kg
Vorteile
Keine Einschränkungen auf die Gesamtmasse der Kombination
Für alle, die regelmäßig größere Anhänger sicher bewegen wollen (z. B. Handwerk, Gewerbe, Pferdesport)
Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 Jahre im Rahmen von „Begleitetem Fahren“)
Erforderlich: Theoretische und praktische Prüfung
Mit dem Führerschein der Klasse B bist du flexibel und mobil im Straßenverkehr unterwegs. Hier erfährst du, was die Varianten B, BA und B197 bedeuten und was du damit fahren darfst:
Klasse B – Der klassische Pkw-Führerschein
Was darf ich fahren?
Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
Mit maximal 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Kombinationen (Pkw + Anhänger) bis max. 3.500 kg Gesamtmasse
Mindestalter:
18 Jahre (bzw. 17 Jahre mit „Begleitetem Fahren“)
Klasse BA – Automatik-Führerschein
Führerschein nur für Fahrzeuge mit automatischem Getriebe
Einschränkung im Führerschein: Nur Automatik-Pkw darf gefahren werden
Hinweis: Diese Einschränkung kann später durch eine zusätzliche Prüfung auf einem Schaltwagen aufgehoben werden
Klasse B197 – Automatik-Ausbildung mit Schaltwagen-Nachweis
Ausbildung und Prüfung auf Automatikfahrzeug
Mit zusätzlichem Schaltwagen-Training in der Fahrschule → keine Automatik-Beschränkung im Führerschein
Im Führerschein: Code „197“ eingetragen, der europaweit anerkannt ist
Vorteil: Moderne, entspannte Ausbildung — trotzdem Schaltkompetenz für die Zukunft
Zusammengefasst:
Klasse B = klassischer Pkw-Führerschein
Klasse BA = nur Automatik
Klasse B197 = flexible Kombination, keine Einschränkungen




Voraussetzungen für B196:
Was darfst du mit B196 fahren?
Zweiräder mit:
Gilt nur in Deutschland (kein Fahren im Ausland mit B196!).